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   BVerwG, 20.02.2002 - 1 WB 5.02   

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BVerwG, 20.02.2002 - 1 WB 5.02 (https://dejure.org/2002,8957)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 1 WB 5.02 (https://dejure.org/2002,8957)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 1 WB 5.02 (https://dejure.org/2002,8957)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    SUV § 9; SUrlV § 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1; AusfBest SUV (ZDv 14/5 F 511) Nrn. 83 Abs. 1, 88 Abs. 1
    Sonderurlaub zur Wahrnehmung einer hauptberuflichen Tätigkeit bei der DFS-Deutsche Flugsicherung GmbH; dienstliches Interesse; Widerruf der Beurteilung; zwingende dienstliche Gründe; Nichterreichbarkeit des mit der Beurteilung verfolgten dienstlichen Zwecks; Ablösung des ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beurlaubung eines Berufssoldaten - Anforderungen an das Vorliegen eines dienstlichen Interesses - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - Anforderungen an die Beurteilung einer Versetzungsverfügung und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 1227
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.04.1978 - 1 WB 159.76

    Verbot der Dienstausübung - Befehl - Zwingende dienstliche Gründe -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 1 WB 5.02
    Hierbei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der gerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar ist (Beschluss vom 12. April 1978 - BVerwG 1 WB 159.76, 5.77 -).

    Zwingende dienstliche Gründe liegen vor, wenn ohne den Widerruf der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1978 - BVerwG 1 WB 159.76, 5.77 - und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 36.98 -).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98

    Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 1 WB 5.02
    Zwingende dienstliche Gründe liegen vor, wenn ohne den Widerruf der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. Beschlüsse vom 12. April 1978 - BVerwG 1 WB 159.76, 5.77 - und vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 36.98 -).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01

    Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 1 WB 5.02
    Es handelt sich dabei vielmehr um Zweckmäßigkeitsüberlegungen, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung des Soldaten begründen oder ausschließen, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 -, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 7.88 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 59.99 -, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 - und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 -).
  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 1 WB 5.02
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 -).
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 1 WB 5.02
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - und vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 -).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 1 WB 5.02
    Es handelt sich dabei vielmehr um Zweckmäßigkeitsüberlegungen, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung des Soldaten begründen oder ausschließen, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 -, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 7.88 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 59.99 -, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 - und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 -).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 59.01

    Begründetheit der Beschwerde eines Offiziersanwärters über die Ablehnung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 1 WB 5.02
    Es handelt sich dabei vielmehr um Zweckmäßigkeitsüberlegungen, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung des Soldaten begründen oder ausschließen, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 -, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 7.88 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 59.99 -, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 - und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 -).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 32.96

    Zweck einer Urlaubsbewilligung - Widerruf einer Urlaubsbewilligung wegen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 1 WB 5.02
    Aufgrund der Ablösung des Antragstellers von seiner Funktion bei der DFS ohne gleichzeitige Zuweisung eines neuen Aufgabenbereichs ist jedoch der vom BMVg mit der Beurlaubung verfolgte Zweck entfallen (vgl. hierzu auch Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 2 C 32.96 -).
  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 59.99

    Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung im Falle des Vorliegens eines

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 1 WB 5.02
    Es handelt sich dabei vielmehr um Zweckmäßigkeitsüberlegungen, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung des Soldaten begründen oder ausschließen, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 -, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 7.88 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 59.99 -, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 - und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 -).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 WB 7.88

    Unteroffiziere mit Portepee - Flugsicherungskontrolldienst - Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 20.02.2002 - 1 WB 5.02
    Es handelt sich dabei vielmehr um Zweckmäßigkeitsüberlegungen, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung des Soldaten begründen oder ausschließen, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind (Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 -, vom 29. November 1988 - BVerwG 1 WB 7.88 -, vom 9. Dezember 1999 - BVerwG 1 WB 59.99 -, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 38, 39.01 - und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 -).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 4.02

    Bewilligung des Sonderurlaubs aus zwingenden dienstlichen Gründen - Vertrauen auf

    Mit Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 5.02 - hat der Senat den Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Antrags auf gerichtliche Entscheidung anzuordnen, zurückgewiesen.

    Auf den Gesichtspunkt des fehlenden Rechtsschutzinteresses hat der Senat den Antragsteller im Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 5.02 - ausdrücklich hingewiesen.

  • VGH Hessen, 28.11.2022 - 1 A 870/22

    Rückforderung von Studienkosten nach Entlassung eines Soldaten wegen Anerkennung

    Damit besteht an der Besetzung von Stellen bei der DFS durch Soldaten ein erhebliches Interesse seitens des Bundesministers der Verteidigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 1 WB 5.02 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 28.06.2007 - 1 WDS-VR 5.07
    Sie beruhen auf Zweckmäßigkeitsüberlegungen, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung des Soldaten begründen oder ausschließen, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 6 und vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 5.02 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 7, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07

    Anhörung der Vertrauensperson bzw. des Personalrats (in Gestalt der zur

    Davon abgesehen beruht die Festlegung des Personalbedarfs in den verschiedenen Bereichen, einschließlich der dafür herangezogenen Methodik der Bedarfsermittlung, auf militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen, die bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei - hier nicht erkennbaren - Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 6, vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 5.02 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 7 und vom 28. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 5.07 - Buchholz 449.3 § 9 SUV Nr. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.2023 - 1 W-VR 32.22

    Antrag eines Soldaten auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Widerruf von

    (1) Zwingende dienstliche Gründe liegen vor, wenn ohne den Widerruf der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtig würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 1 WB 5.02 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 7 zur Vorgängernorm).
  • BVerwG, 18.05.2004 - 1 WDS-VR 1.04

    Personalrat; Soldatenvertreter; Versetzungsschutz; Mandatsschutz; Wiederwahl;

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden (stRspr.: u. a. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 -, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 -, vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 5.02 und vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03).
  • BVerwG, 11.01.2007 - 1 WDS-VR 7.06

    Anhörung; Belehrung; Beteiligungsorgan; Personalrat

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kommt deshalb nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder dem Soldaten durch deren sofortige Vollziehung unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (stRspr, u.a. Beschlüsse vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - BVerwGE 63, 210 , vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - Buchholz 236.1 § 25 SG Nr. 1, vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 5.02 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 7 und vom 13. November 2003 - BVerwG 1 WB 40.03 -).
  • VG Saarlouis, 13.06.2012 - 2 L 276/12

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Widerrufs einer In-sich-Beurlaubung

    BVerwG, Beschluss vom 20.02.2002 -1 WB 5/02- betreffend den Widerruf einer Beurlaubung zur Wahrnehmung einer hauptberuflichen Tätigkeit bei der DFS-Deutsche Flugsicherung GmbH.
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